In diesem Monat dreht sich bei uns alles um Zahlen und Fakten. Da wir davon nicht genug bekommen, haben wir hier noch ein paar weitere interessante Informationen zur Lebensmittelwirtschaft parat.
Zahlen, bitte!
Die Begriffe „BIO“ und „ÖKO“ sind gesetzlich geschützt. Lebensmittel dürfen sich nur so nennen, wenn sie nach den Regeln der EU-Öko-Verordnung produziert worden sind. Mindestens 95 % der Zutaten stammen dann aus ökologischem Anbau.
96.509 Produkte trugen in 2021 das bekannte EU-Biosiegel. 17.350 Bio-Hersteller*innen und Gastronom*innen sorgten im selben Jahr für eine gesunde Essens-Vielfalt – 7 % mehr als 2019, seit 2015 stiegen sogar 24 % mehr Betriebe in die Bio-Herstellung ein.
Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden ist in der ökologischen Landwirtschaft verboten. Das CVUAS (Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart) hat 66 Proben Bio-Obst und 139 Proben Bio-Gemüse auf Pestizidbelastungen untersucht und den mittleren Pestizidgehalt von Bio-Proben mit dem von konventionellen Proben verglichen. Im Durchschnitt lag die Pestizidbelastung bei konventionellem Gemüse um ein 70-faches, bei konventionellem Obst sogar um ein 100-faches höher als bei Bioprodukten. Doch Biobetriebe wirtschaften nicht unter einer Schutzglocke, sondern in einer Umwelt, in der Pestizide leider allgegenwärtig sind. Deshalb gibt es immer mal wieder Rückstände im Spurenbereich.
Auf nahezu allen Produkten, die im Bioladen angeboten werden, finden Bio-Kund*innen eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Auflistung sämtlicher Zutaten. Vor allem Allergiker*innen profitieren von der kompletten Transparenz im Naturkostfachhandel, denn sie erkennen, welche für sie möglicherweise kritischen Zutaten in einem Produkt enthalten sind.
62,4 % aller in Deutschland verkauften Pflanzendrinks waren 2021 in Bioqualität, außerdem 26,6 % aller Fleischersatzprodukte sowie 16,7 % aller verkauften Eier.
Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist bei Bioware auf allen Ebenen verboten. Das gilt neben den Lebensmitteln selbst natürlich auch für Tierfutter oder Enzyme, die als Hilfsstoffe in der Produktion verwendet werden.
In konventionellen Lebensmitteln dürfen mehr als 300 Zusatzstoffe eingesetzt werden, während bei Bio-Produkten nach der gültigen EU-Öko-Verordnung nur 56 erlaubt sind. Das sind Substanzen, die aus technologischen Gründen notwendig sind oder besonderen Ernährungszwecken dienen. Das bedeutet, dass beispielsweise Farbstoffe und Geschmacksverstärker wie Glutamat nicht verwendet werden dürfen. Die Öko-Anbauverbände sind oft noch strenger: So stehen bei Naturland-Verarbeitern nur 22 Zusatzstoffe zur Verfügung. Bei Demeter sind 19 Zusatzstoffe erlaubt, jedoch nur für die Herstellung einzelner Produktgruppen.