2011 wurden vom UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Mit ihnen wurde die Verantwortung von Staaten und Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte in den globalen Lieferketten festgelegt.
Deutschland verfehlte das eigene
Ziel, durch freiwilliges Engagement die UN-Leitlinien für Wirtschaft und
Menschenrechte umzusetzen. Die Bundesregierung entschied sich daraufhin für die
gesetzliche Umsetzung in Form des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Im Januar 2023 trat das Gesetz in Kraft.
Hier finden Sie die Informationen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für den Konzern BIO COMPANY SE. Dieser umfasst die Muttergesellschaft BIO COMPANY sowie die Tochtergesellschaften Biomanufaktur Havelland und Midgard Naturkost und Reformwaren. Soweit nicht anders gekennzeichnet, werden die Dokumente gebündelt über die BIO COMPANY SE abgebildet.
Veröffentlicht am 14. Februar 2025