Tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes - und zwar jeden Monat! Die Mitarbeiter-Gutscheinkarte der BIO COMPANY ist ein unkomplizierter, nachhaltiger und effektiver Weg zu mehr Mitarbeitermotivation.
So einfach geht's:
Jede*r Mitarbeiter*in erhält einen personifizierten Einkaufsgutschein. Diese Gutscheinkarte wird einmalig ausgestellt und dann dauerhaft von der jeweiligen Person genutzt. Die Karte ist nicht übertragbar und beschränkt sich auf den Kauf von Lebensmitteln, Kosmetik und Reinigungsmittel bei der BIO COMPANY. Diese Angaben sind auch direkt auf dem Einkaufsgutschein ausgewiesen.
Monatlich stehen den Mitarbeiter*innen jeweils maximal 50,00 € bzw. Ihr Wunschbetrag zur Verfügung. Der Betrag wird am 1. eines Monats aufgeladen. Eventuell entstehende Restbeträge können mit in den Folgemonat übernommen werden. Sollte der Monatserste auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Aufladung am nächsten Werktag.
Vorderseite:
Individueller Aufkleber; versehen mit Empfängeradresse und Absenderadresse (BIO COMPANY); Name des Arbeitnehmers; Angaben zu Produkten, die mit der Gutscheinkarte gekauft werden können (Lebensmittel, Kosmetik und Reinigungsmittel der BIO COMPANY)
Rückseite:
Gleicht allen anderen üblichen Gutscheinkarten der BIO COMPANY; versehen mit rechtlichen Hinweisen und EAN-Nummer (jede*r Mitarbeiter*in hat eine andere Gutscheinkartennummer)
Besonderheit:
Aufgrund des Aufklebers sind die Gutscheine mit einer durchsichtigen Klebefolie versehen, um so die Lesbarkeit des Aufklebers zu gewähren.
Gültigkeit:
Per 1. des jeweiligen Monats wird die Gutscheinkarte aktiviert und mit max. 50 € beladen.
Abgelaufene Karten:
Die Gutscheinkarten dürfen nie im Markt abgegeben werden und müssen zurück in die Zentrale zu Händen der Finanzbuchhaltung geschickt werden.
Einlösung:
Abfrage des Personalausweises – eine Übertragung ist nicht möglich!
Verlust:
Diese sind schnellstmöglich schriftlich per E-Mail zu melden, damit die Sperrung des Kundenkontos erfolgen kann.
Eine neue Gutscheinkarte wird dann zeitnah ausgestellt.
Um im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, dass der Arbeitgeber die monatlichen Kassenbelege vom Arbeitnehmer (auch in Kopie) aufbewahrt, um den Nachweis der maximal 50 € Grenze zu gewährleisten. Bei Verlust eines Kassenbeleges kann die BIO COMPANY nachträglich den Beleg zusenden, allerdings sollte das nur in Ausnahmefällen geschehen.
Die Rechnung wird monatlich gestellt, allerdings kann es zu einer zeitlichen Verzögerung der Versendung kommen, da i.d.R. die Rechnungslegung im folgenden Kalendermonat erfolgt. D.h. die Gutscheine für den Oktober (als Bespiel) werden auf einer Rechnung mit Liefer- und Rechnungsdatum per 31.10. gestellt, der Versand der Rechnung erfolgt aber erst im November.
Der Zahlbetrag setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: Menge der Gutscheine x Einzelpreis in €
Hinweis: Die BIO COMPANY SE berechnet immer den vollen vereinbarten monatlichen Betrag. Eventuelle nicht eingelöste Restbeträge werden nicht erstattet. Die BIO COMPANY stellt die volle Leistung zur Verfügung. Wie diese Leistung genutzt wird, obliegt dem Geschäftspartner bzw. dann seinen Arbeitnehmern.
Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person.
Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar.
Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Weiterführende Informationen zum Thema: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-a...