Welche Zusatzstoffe sind in Bio-Lebensmitteln erlaubt?

Säureregulatoren-Stabilisatoren-Konservierungsstoffe? Beim Thema „Bio = gesund?!“ kommen allen Menschen auch Zusatzstoffe in den Sinn. Aber wie ist das eigentlich damit in Bio-Lebensmitteln? Darauf antwortet Tessa Javornik, Mitarbeiterin im Qualitätsbereich des Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e. V.


BIO COMPANY: Was heißt Zusatzstoffe in Lebensmitteln überhaupt und was unterscheidet sie von Inhaltsstoffen?

Tessa Javornik: Als Lebensmittelzusatzstoffe werden Stoffe bezeichnet, die in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden. Sie werden vor allem aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Beförderung und Lagerung eingesetzt. Geregelt ist dies in der Zusatzstoff-VO. Im Unterschied zu Inhaltsstoffen bedürfen Sie einer Zulassung auf EU-Ebene. Prüfinstanz ist hier die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa).

BIO COMPANY: Was sind die häufigsten Zusatzstoffe in Lebensmitteln? Wofür dienen sie?

Tessa Javornik: Häufig eingesetzt werden vor allem Konservierungsstoffe, Säureregulatoren, Geschmacksverstärker und Süßungsmittel. Diese Stoffe dienen der Lebensmittelindustrie beispielsweise dazu, das Wachstum von Mikroorganismen zu verhindern oder den Lebensmitteln eine gewünschte Konsistenz oder mehr Farbe zu geben. Aber auch als Feuchthaltemittel, Kontrastverstärker oder Trennmittel und Füllstoff kommen sie zu Einsatz. Und die Liste ist noch viel länger. Auf der Produktverpackung muss ein Hinweis zur Funktion stehen. Beispielsweise das Süßungsmittel: Maltit.

Unbehandelte Lebensmittel wie Obst und Gemüse, rohes Fleisch, Butter oder Honig dürfen sogar laut Gesetz keine Zusatzstoffe enthalten. Und für verarbeitete Lebensmittel kann man davon ausgehen, dass je geringer der Verarbeitungsgrad, desto weniger Zusatzstoffe sind auch enthalten.

BIO COMPANY: Sind Zusatzstoffe überhaupt ein Problem?

Tessa Javornik: Einige Zusatzstoffe sind völlig unbedenklich andere sehr umstritten. Die Efsa prüft die Zusatzstoffe und ermittelt den sogenannten ADI-Wert, also die täglich tolerierbare Einnahmemenge eines bestimmten Stoffes. Dieser Wert ist aber in Abhängigkeit von Körpergewicht und Essgewohnheiten zu sehen und kann leicht von Konsumierenden überschritten werden - wie beispielsweise von Kindern, deren Körpergewicht niedriger ist.

Einige Zusatzstoffe können negative Effekte auslösen, zum Beispiel Einfluss auf die Verdauung haben. Manche Produkte müssen daher mit dem Warnhinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ versehen sein. Auch für Menschen mit Vorerkrankungen kann der Verzehr von Zusatzstoffen kritische Folgen haben. Phosphate stehen beispielsweise unter Verdacht, Krankheiten wie ADHS oder Knochenschäden zu begünstigen. Und Zusatzstoffe können Auslöser für Allergien und Pseudoallergien sein. Die vorgegeben Mengenbeschränkung und Warnhinweispflicht für einige Zusatzstoffe zeigt, dass sie nicht zu unterschätzen sind. Menschen, die sich viel von Fertigprodukten, Süßigkeiten und Diätprodukten ernähren, sind automatisch mehr Zusatzstoffen ausgesetzt.

BIO COMPANY: Was unterscheidet Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln von denen in konventionellen Lebensmitteln?

Tessa Javornik: Vorab: In der EU sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen, für den Bio-Bereich sind es nur rund 50. Voraussetzung für deren Zulassung in Biolebensmitteln ist, dass sie unbedingt notwendig sind. Somit sind Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker verboten. Die meisten Anbauverbände sind in Punkto Zusatzstoffe noch strenger als die Bio-VO.

Wie Bio-Lebensmittel beispielhaft zeigen, braucht es keine Geschmacksverstärker und Co, wenn gute Rohstoffqualität, Lebensmittelhandwerk oder Lebensmitteltechnik und leckere, möglichst naturbelassene Rezepturen zum Einsatz kommen.

BIO COMPANY: Gibt es auch in Biolebensmitteln Zusatzstoffe, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben können?

Tessa Javornik: Leider können auch in Bio-Lebensmitteln noch einige wenige umstrittene Zusatzstoffe zum Einsatz kommen, da sie noch nicht immer umgangen werden können. In Kritik ist beispielsweise Nitritpökelsalz, dass für Bio-Fleischerzeugnisse erlaubt ist, allerdings anders als in konventionellen Produkten nur in geringeren Mengen. Zusätzlich haben hier einige Anbauverbände den Einsatz nur auf bestimmte Produkte eingeschränkt, bei denen der Einsatz weniger bedenklich ist.

BIO COMPANY: Wie verhält es sich mit der Deklarationspflicht von Zusatzstoffen in Lebensmitteln?

Tessa Javornik: Auf vorverpackten Lebensmitteln müssen Zusatzstoffe gekennzeichnet werden – mit Ausnahme von sonstigen Verarbeitungshilfsstoffen, die keine technologische Funktion im Endprodukt haben. Man erkennt die Zusatzstoffe zumeist an der „E-Nummer“. Deklariert werden Zusatzstoffe mit der Funktion, wie beispielsweise „Säureregulator“ und der „E-Nummer“ oder dem Namen selbst.

Die Volldeklaration des BNN, zu der sich die Bio-Unternehmen des Verbandes verpflichtet haben, geht darüber hinaus: Hier sind auch die Zusatzstoffe zu kennzeichnen, die über zusammengesetzte Zutaten ins Produkt gelangen und dort keine technologische Funktion mehr haben. Das betrifft beispielsweise Rieselhilfsmittel aus Salz oder Gewürzmischungen.

BIO COMPANY: Kann ich mir im Bio-Supermarkt sicher sein, dass alle Produkte wirklich „bio“ sind?

Tessa Javornik: In Bio-Supermärkten, die dem BNN e. V. angehören, wie bei der BIO COMPANY und in vielen anderen auch Inhabergeführten Bioläden, können Sie sicher sein, alle nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierbaren Lebensmittel in Bioqualität zu erhalten. Dies garantieren die Sortimentsrichtlinien des Verbandes, und sie gehen sogar darüber hinaus und regeln auch Produkte, die nicht von der Bio-VO abgedeckt werden, wie Wildfisch, Naturkosmetik oder Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel. Alle Einzelhandelsmitglieder des BNN haben sich dazu verpflichtet, die Sortimentsrichtlinien einzuhalten und werden dazu regelmäßig geprüft.

(C) Foto: tataks/stock.adobe.com