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  • Gentechnik — (k)ein dehnbarer Begriff

Gentechnik — (k)ein dehnbarer Begriff

Liebe Kund*innen!

Im Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Interesse der Verbraucher entschieden: Für neuere Laborverfahren, welche Gene verändern, gelten nun die gesetzlichen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen. Damit ist beispielsweise die breite Anwendung der sogenannten „Genschere“(CRISPR/Cas- Methode ) blockiert. Mit ihr lässt sich Erbgut gezielter und schneller als bisher von „Laborzüchtern“ manipulieren. Sie ist zudem billiger als andere Verfahren und hinterlässt keine nachweisbaren Spuren.

Kulturpflanzen, die so zum Beispiel widerstandsfähiger gegen Pilzbefall gemacht werden sollen, müssen nun umfassend auf Risiken für Umwelt und Gesundheit geprüft und im Falle einer Marktzulassung entsprechend gekennzeichnet werden. Damit wahrt der EuGH das Informationsrecht und die Wahlfreiheit der Konsumenten. Denn nur, wer über den Einsatz gentechnischer Verfahren in der Lebensmittelproduktion informiert ist, kann beim Einkauf nein dazu sagen!

Viele Konsumentinnen und Konsumenten in ganz Europa haben ihren Protest dagegen angemeldet, dass sich Genmanipulation mit harmlos klingenden Bezeichnungen unter dem Radar der Gesetzgebung hindurchmogeln konnte. Allein bei der „FOODprint“-Aktion, die Vertreter deutscher Bioverbände und der Hersteller Rapunzel gemeinsam organisiert hatten, brachten es im Juli über 100.000 Unterstützer mit bunten Hand- und Fußabdrücken und mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck: Sie wollen Gentechnik im Essen nicht akzeptieren, egal, ob die Spuren der Saatgut-Manipulation im pflanzlichen Produkt noch nachweisbar sind oder nicht.

Den EuGH angerufen hatten übrigens nicht die deutsche Umwelt- oder gar die Landwirtschaftsministerin, obwohl sie damit dem Willen von mehr als drei Vierteln der der Bevölkerung gefolgt wären. Es war das oberste französische Verwaltungsgericht, das mit der Klage von neun französischen Verbänden, darunter die französische Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne, einen Beschluss auf höchster europäischer Ebene herbeiführte.

Diesem Gerichtsbeschluss muss sich auch die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner beugen. Er bestätigt das Vorsorgeprinzip und stellt die Rechte gentechnikfrei produzierender bäuerlicher Betriebe und gentechnikfrei konsumierender Bürger*innen über die Profitinteressen der Saatgutindustrie. Ein Stück höchstrichterlich bekräftigter Ernährungsdemokratie, das Frau Klöckner aber nicht so recht zu schmecken scheint. Noch kurz vor dem Urteil war von ihr zu hören, man dürfe sich aus einer Luxusposition des Überflusses „nicht dem Fortschritt in der Landwirtschaft verweigern“. Sieht die Ministerin nicht oder will sie es nicht sehen, dass vom gemeinten Überfluss und Fortschritt nur wenige Große zum Nachteil einer Mehrheit profitieren?

Ihr Georg Kaiser

Geschäftsführer der BIO COMPANY

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Erfahren Sie mehr zum FOOD-print-Bündnis auf rapunzel.de/foodprint

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Geschäftsführer Rapunzel Joseph Wilhelm und Geschäftsführer BIO COMPANY Georg Kaiser bei der BIOFACH 2018 in Nürnberg.




Veröffentlicht am 28. August 2018

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